Wahlhelfertätigkeit online beantragen
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag als Wahlvorsteher und Beisitzer die Wahl leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
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Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag als Wahlvorsteher und Beisitzer die Wahl leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer/innen sind wahlberechtigte Bürger/innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in und Beisitzer/innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeindewahlbehörde beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.